In Deutschland gab es im Jahr 2022 813175 Kapitalgesellschaften. Diese werden bei einer GmbH von einem Geschäftsführer vertreten und geführt. Leider sind viele Geschäftsführer, insbesondere von kleineren GmbHs, der Meinung, dass sie für Schulden und Verpflichtungen der GmbH nicht persönlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich wurde eine juristische Person gegründet, um das persönliche Risiko auszuschließen. Ein großer Irrtum! Dies möchte ich wie folgt ausführen:

Die Haftung von Geschäftsführern einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann weitreichende Folgen haben. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

  1. Persönliche Haftung: Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Dies kann zu finanziellen Forderungen gegen das persönliche Vermögen des Geschäftsführers führen.
  1. Haftung für Steuerschulden: Geschäftsführer können für nicht abgeführte Steuern (z. B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer) haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie die Steuerzahlungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen haben.
  1. Haftung gegenüber Gläubigern: Wenn die GmbH zahlungsunfähig wird und der Geschäftsführer es versäumt hat, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen, kann er für die Verbindlichkeiten der GmbH haftbar gemacht werden.
  1. Schadensersatzansprüche: Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Schaden für die GmbH oder Dritte führen, können Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer geltend gemacht werden.
  1. Reputationsschaden: Eine Haftung kann auch zu einem Reputationsschaden für den Geschäftsführer führen, was sich negativ auf zukünftige berufliche Möglichkeiten auswirken kann.
  1. Versicherungen: Viele Geschäftsführer schließen eine D&O-Versicherung (Directors and officers liability insurance) ab, um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern. Diese Versicherung kann jedoch in bestimmten Fällen nicht greifen, z. B. vorsätzlichem Fehlverhalten.
  1. Rechtliche Auseinandersetzungen: Die Haftung kann zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen, die sowohl Zeit als auch Ressourcen in Anspruch nehmen.

Es ist wichtig, dass Geschäftsführer sich ihrer Pflichten bewusst sind und diese ernst nehmen, um Haftungsrisiken zu minimieren.