Ihre Rechte als Verbraucher!

 

Verbraucher, die einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben, sollen in mehreren Fällen für die Auszahlung der Riesterrente neue Verträge abschließen und dafür erneut zahlen. Dem hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 21.11.2003 AZ. XI ZR 290/22 einen Riegel vorgeschoben.

Die Riester-Rente sieht die Zahlung einer lebenslangen Rente vor. Dies gilt auch für Riester-Sparverträge, die zu Beginn zunächst mit einer Bank und nicht direkt mit einem Versicherer geschlossen wurden. Kommt die Ansparphase zu ihrem Ende, erhalten Verbraucher meist ein oder mehrere Vertragsangebote, aus denen hervorgeht, wie hoch die Rente sein und welcher Versicherer diese auszahlen wird. Für den Abschluss dieser Verträge sollen sie jedoch neu anfallende Kosten bezahlen. Wer so einen Vertrag angeboten bekommt, kann sich gegen die Kosten wehren. Wer das Verrentungsangebot annehmen möchte, kann vor Vertragsabschluss die Vereinbarung ergänzen dahingehend, die geltend gemachten Kosten nur unter Vorbehalt zu entrichten.

1. Vor Vertragsabschluss

Wehren Sie sich gegen unzulässige oder vor Vertragsabschluss nicht deutlich gemachte Kosten Ihres Riester Anbieters! Wichtig ist, dass Sie sich wehren, bevor Sie ein Verrentungsangebot annehmen.

2. Nach Vertragsabschluss

Wenn Sie das Angebot mit den entsprechenden hohen Kosten für eine Rentenzahlung bereits angenommen haben und sich nachträglich gegen die verlangten Kosten bzw. Provisionen wehren möchten, müssen Sie die Erstattung gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen.

Rechtsanwalt Markus Merklinger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und kämpft für die Rechte der Verbraucher seit Jahrzehnten gegen Banken und Sparkassen.

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