Bundesgerichtshof erklärt weitverbreitete Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken für ungültig.

BGH (AZ.: XI ZR 26/20)

Der elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat am 27. April 2021 entschieden, dass die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, welche die Zustimmung der Kunden als erteilt erachtet, falls diese ihre Ablehnung nicht vor dem von der Bank vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt haben, unwirksam ist.

Die Postbank verwendet im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern bestimmte Klauseln in den AGB, wonach Änderungen der AGB den Kunden spätestens drei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten werden. Hierbei gilt die Zustimmung bereits dann erteilt, wenn der Kunde seine Ablehnung nicht rechtzeitig erklärt hat. Auf diese Genehmigungswirkung weist die Bank ihre Kunden in ihrem Angebot besonders hin. Auch habe der Kunde die Möglichkeit zu kündigen.

Nach Meinung der Richter des Bundesgerichtshofes unterlägen die Klauseln vollumfänglich der AGB Kontrolle. Sie seien dabei im Lichte des Unionsrecht so auszulegen, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Bank mit ihrem Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und den Sparverkehr betreffen. Mit der fingierten Zustimmung würde unangemessen zu Lasten der Kunden vom wesentlichen Grundgedanken der §§ 305 Abs. 2, 311 Abs. 1, 145ff BGB abgewichen, indem sie das Schweigen als Annahme einer Vertragsänderung qualifiziert.

Was bedeutet dieses Urteil für den Bankkunden?

Dies ist abschließend noch nicht zu beantworten. Hier die wichtigsten Punkte die direkt ins Auge fallen.

  • Viele Banken haben einst kostenlose Girokonten gebührenpflichtig umgestellt. Die Bankkunden haben hierzu meistens nicht aktiv zugestimmt. Diese von Bankkunden gezahlten Gebühren sind somit von der Bank wieder zurückzufordern.

  • Erhöhung des Preises für Bankleistungen wie z.B.:

  • Wertpapierdepot, Wertpapierorder
  • Tresor, Wertfachgebühren
  • Dispositionskredit
  • Bausparkonten
  • Girokonto

Für jeden Bankkunden können viele Hunderte oder Tausende von Euros Gebührenerstattung möglich sein.

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