1. Widerruf von Verbraucherdarlehen

Der Europäische Gerichtshof gibt Verbrauchern neue Möglichkeiten zum Widerruf ihres Kreditvertrages!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 26.03.2020 den Widerrufsjoker wieder zurückgebracht. Millionen Verbraucher haben nun die Möglichkeit, ihre privaten Kreditverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformationen zu widerrufen.

Dadurch können auch Sie tausende Euro sparen. Die Tragweite des Urteils ist enorm: Allein die Summe der Wohnungsbaukredite an private Haushalte für den Zeitraum Juni 2010 bis März 2016 beträgt für Deutschland rund 1,232 Billionen Euro.

Die Richter in Luxemburg haben folgende Klausel in der Widerrufsbelehrung als nicht „klar und prägnant“ bestimmt.

„Widerrufsrecht

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Kaskadenverweis: Eine Passage in den Widerrufsinformationen, in der auf einen Paragraphen verwiesen wird, der wiederum auf weitere Paragraphen verweist.

Für einen Laien ist dies nicht nachvollziehbar.

Der Kaskadenverweis verstößt hierbei klar gegen das europäische Gebot der Klarheit und Prägnanz!

Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag kostenfrei überprüfen.

Nutzen Sie den Widerrufsjoker:

Sichern Sie sich folgende Vorteile:

  • Umschuldung auf Kredite mit niedrigem Sollzinssatz inklusive der Sicherung des aktuellen Niedrigzinsniveaus für die nächsten Jahre.
  • Vorzeitige Ablösung eines Baukredits ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sowie gegebenenfalls auch deren Rückforderung, wenn bereits gezahlt.
  • Abnahme eines Forward-Darlehens ohne Nichtabnahmeentschädigung ablehnen.

2. Widerruf Autokredit- und Leasingkreditvertrag

Das Volumen der relevanten Autokredit- und Leasingverträge beträgt 340 Milliarden Euro.

Lösen Sie sich von teuren Autokredit- und Leasingverträgen!

Auch hier kann der Widerrufsjoker Ihre Interessen durchsetzen.