1.  Teure Vorfälligkeitsentschädigung

Sie haben Sich von Ihrem teuren Immobilienkredit gelöst und mussten hierfür viele Tausende von Euros an Ihre Bank zahlen?

Viele Urteile zeigen, dass die Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung so komplex ist, dass selbst die Banken daran scheitern, die gesetzlichen Informationspflichten über diese Entschädigungsforderung zu erfüllen.

Die Bankkunden sollten sich gegen die Vorfälligkeitsentschädigung wehren und diese rechtlich prüfen lassen.

  1. Urteil des Frankfurter OLG (AZ: 17 U 810/19)

Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte am 1.  Juli dieses Jahres gegen die Commerzbank  entschieden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Ausführungen des Frankfurter Instituts zur Berechnung der Entschädigung in dem strittigen Darlehensvertrages nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Angaben müssten klar, prägnant, verständlich und genau sein.

Es verurteilte die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Denn diese wäre ohne Rechtsgrund an die Bank geflossen (OLG Frankfurt AZ: 17 U 810/19).

  1. Fazit:

In vielen Fällen haben die Banken fehlerhafte Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in ihren Darlehensverträgen formuliert.

Laut Schätzungen sind alleine von der Commerzbank 95.000 Darlehensverträge betroffen.

Zögern Sie nicht! Lassen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung überprüfen!