Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidungen festgestellt, dass einige Darlehensverträge der Mercedes-Benz Bank fehlerhaft sind, da diese gegen Verbraucherrecht verstoßen. Die vom Gesetz geforderten klaren und verständlichen Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung sind unzureichend.

Dies berechtigt die Verbraucher zum fortdauernden Widerruf ihres Darlehensvertrages zur Finanzierung des Autokaufs.

Insbesondere, wenn Sie folgende Passage in ihrem Vertragstext wiederfinden:

„Im Falle der vorzeitigen Rückzahlung kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrages. Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet“

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