Sie wurden gekündigt und fragen sich, ob Sie die Kündigung so wirklich akzeptieren müssen? Nein, dass müssen Sie nicht! Wehren Sie sich gegen eine eventuell ungerechtfertigte Kündigung mit der Kündigungsschutzklage!

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ermöglicht es Ihnen als gekündigten Arbeitnehmer feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam, unabhängig davon, ob diese so überhaupt gerechtfertigt ist.

Aus diesem Grund sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung anwaltlich prüfen lassen und zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses zwingend Kündigungsschutzklage einreichen.

Sind Fristen zu beachten?

Die Kündigungsschutzklage ist binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.

Wie sich der Ablauf des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht darstellt?

Das Arbeitsgericht wird zunächst eine sogenannte Güteverhandlung anberaumen.  In dieser soll versucht werden, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Ein Vergleichsabschluss könnte beispielsweise so aussehen, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtswirksam beendet, der Arbeitnehmer im Gegenzug jedoch eine Abfindung für seinen Arbeitsplatzverlust erhält, für welche es eigentlich keinen gesetzlichen Anspruch gibt.

Kann zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden, kommt es zu einem weiteren Termin, dem sogenannten Kammertermin. Die Kammer besteht aus dem Vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Sollte man auch in diesem Termin keine Einigung erlangen, so wird der Prozess durch Urteil beendet werden.

Wehren Sie sich gegen die Kündigung!

 

Als Fachanwalt im Arbeitsrecht mit langjähriger Berufserfahrung bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner. Vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin mit mir, damit ich Ihre Interessen wahren kann.