Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren!

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020, den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldschuldbefreiungsverfahren beschlossen.

Überschuldeten Unternehmen, Selbständigen und Verbrauchern soll ein schnellerer Neuanfang ermöglicht werden. Nach dem Regierungsentwurf soll das Verfahren künftig nur noch drei statt wie bisher sechs Jahre dauern.

Für Verbraucher soll die Verfahrensverkürzung allerdings zunächst befristet werden.

Die Befristung gilt bis zum 30.06.2025!

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