Unternehmer können Bearbeitungsentgelte für Bankdarlehen zurückfordern.

Nach einer Entscheidung des BGH haben Banken und Sparkassen jahrelang bei Unternehmerdarlehen unzulässige Bearbeitungsentgelte kassiert. Die Darlehensnehmer können diese nun von ihrer Bank zurückfordern.

Laut BGH (Az. XI ZR 436/16, XI ZR 233/16) war die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist“.

Solche sogenannten „Preisnebenabreden“ waren bereits im Zusammenhang mit Verbraucherdarlehen kritisiert und im Jahr 2014 bereits vom BGH für unzulässig erklärt worden. Unter anderem mit der Begründung, die Bearbeitung eines Kreditantrags – wie insbesondere die Prüfung der Kundenbonität – sei keine Leistung für den Kunden, sondern erfolge im Interesse der Bank. Die Kosten dürften dementsprechend auch nicht auf den Kunden abgewälzt werden.